Arbeitsfrei für serbische Beamt*innen zur Einschulung von Kindern

1.9.2024

Die freien Tage für den Schulbeginn von Erstklässler*innen fallen in diesem Jahr auf den 2. und 3. September, einige Eltern werden für diese Tage freigestellt. Gemäß einem Sondervertrag des Arbeitsgesetzes für Behörden aus dem Jahr 2019 haben Beamt*innen, deren Kinder in die erste Klasse kommen, zwei Arbeitstage frei. Das bedeutet, dass alle Beschäftigten im Gesundheitswesen, im Bildungswesen und in anderen staatlichen Institutionen dieses Recht in Anspruch nehmen und diese zwei Tage ihren Kindern widmen können. Diese Regelung wird vereinzelt auch im privaten Sektor, abhängig vom jeweiligen Kollektivarbeitsvertrag angewendet.​

Quelle: Blic, Belgrad