Haftpflichtversicherung für E-Scooter in Ungarn

13.5.2024

​Gemäß der neuen Verordnungen der StVO vom 30. April ​wird die Liste der versicherungspflichtigen Fahrzeuge ab dem 16. Juli 2024 erweitert, gab der Ungarische Versicherungsverband (Mabisz) bekannt. Die neuen Vorschriften gelten unter anderem auch für E​-Scooter, die schneller als 25 km/h fahren. Die Haftpflichtversicherungspflicht richtet sich nach dem Eigengewicht des Fahrzeugs und seiner konstruktionsbedingten Höchstgeschwindigkeit. Nach dem Gesetz ist der*die Halter*in des Fahrzeugs für die Überprüfung der Versicherungspflicht des Fahrzeugs verantwortlich. Die Versicherungsgesellschaften müssen bis 8. Juni ihre Tarife ausarbeiten und bekannt geben.

Quelle: 444.hu, Budapest