Neue Kriterien bei Bratislavaer städtischer Wohnungsvergabe

18.9.2024

Anfang September trat in Bratislava eine neue allgemeinverbindliche Verordnung in Kraft, die die Vergabe von städtischen Mietwohnungen sowie die Auswahl und vertraglichen Beziehungen mit Mieter*innen regelt. Ab sofort nimmt der Magistrat Anträge auf städtische Mietwohnungen gemäß den neuen Richtlinien entgegen. Ziel der neuen Regelungen ist es, bezahlbaren Wohnraum für Menschen mit Behinderungen, ältere oder wohnungsbedürftige Personen sowie für Beschäftigte in Berufen, die für den Betrieb der Stadt von entscheidender Bedeutung sind, zu gewährleisten. Auch alle bisherigen Anträge auf Zuteilung von Sozialmietwohnungen werden nach den neuen Vorgaben überprüft. In diesen Tagen wird die Stadt die bisherigen Antragsteller*innen kontaktieren und sie auffordern, ihre Anträge erneut einzureichen und die für die Bewertung erforderlichen Informationen zu vervollständigen. Hierfür hat die Stadt ein elektronisches System über das "Bratislava-Konto" eingerichtet, über das Anträge bequem online eingereicht werden können. Alternativ bleibt es weiterhin möglich, Anträge persönlich in der Abteilung für Bürger*innendienste der Stadtverwaltung oder per Post einzureichen. Zusätzlich hat die Stadt interne Dokumente in Kraft gesetzt, die das Vergabeverfahren, das Punktesystem, die Preiskategorien sowie die Rolle der Wohnungskommission regeln.

Quelle: teraz.sk, Bratislava