Neue Mietstundungen für Belgrader Nachtklubs beschlossen

10.3.2021

Der Belgrader Stadtsenat hat neue Begünstigungen für einen Teil der Belgrader Nachtklubs zur Linderung der CoViD-19-Folgen beschlossen. Klubs und Gaststätten, die ihre Tätigket ausschließlich in der Nacht ausüben, sind von der Mietzahlung von 1. April 2021 bis 31. März 2022 befreit. Diese Entscheidung bezieht sich auf Mieten für Räumlichkeiten im städtischen Eigentum. Die Nachtklubs in Belgrad sind seit dem Epidemieausbruch im März 2020 geschlossen. Die Stadt Belgrad appellierte auch an andere VermieterInnen, eine Mietstundung für die Nachtklubs zu ermöglichen. Des Weiteren hat der Stadtsenat entschieden, dass auf Straßenparkplätzen aufgebaute Schanigärten wegen der CoViD-19-Krise bis 31. Dezember 2021 geöffnet bleiben dürfen. In Zeiten vor der Pandemie durften solche Schanigärten bis 1. November in Betrieb sein.​

Quelle: Danas, Belgrad