Nichtraucher*innenschutz-Gesetz in Föderation Bosnien-Herzegowinas kommt

31.5.2024

Die Verordnung, die die Richtlinien für Gastronom*innen in Bezug auf die Umsetzung des Gesetzes über die eingeschränkte Verwendung von Tabakwaren regelt, hat eine positive Stellungnahme vom Regierungsbüro der Föderation für Gesetzgebung und EU-Rechtskonformität erhalten. Die Überwachung der Anwendung dieses Gesetzes wird von der föderalen Verwaltung für Inspektionsangelegenheiten sowie den kantonalen Inspektionsbehörden durchgeführt werden. Die im Gesetz vorgeschriebenen Strafen werden zwölf Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes verhängt. Für diejenigen, die gegen das Gesetz verstoßen, sind folgende Strafen vorgesehen: 1.000 bis 2.500 Euro für juristische Personen, 150 bis 500 Euro für verantwortliche Personen und 250 bis 750 Euro für Eigentümer*innen und Nutzer*innen von Räumlichkeiten. Die Strafe für natürliche Personen beträgt 50 Euro.​

Quelle: Klix.ba, Sarajevo