Das serbische Bundesparlament verabschiedete am 24. Juli 2018 das
"Gesetz über die Transplantation von menschlichen Organen" sowie das
"Gesetz über menschliche Zellen und Gewebe". Eine wichtige Neuerung im
Organtransplantationsgesetz sei die Vereinfachung der Vorgangsweise bei
Transplantation, da jede volljährige Person als potentielle Spenderin
bzw. Spender definiert werde. Gegen eine Organspende könne ein ausdrücklicher mündlicher oder schriftlicher Einwand bei der
serbischen "Verwaltung für Biomedizin" eingereicht werden.