Slowenisch-kroatischer Grenzstreit: Mündliche Anhörung für 2. Mai einberufen

10.4.2018

Die EU-Kommission hat für den 2. Mai 2018 eine mündliche Anhörung über das von Slowenien eingebrachte Vertragsverletzungsverfahren gegen Kroatien, im Grenzstreit zwischen den Nachbarländern, angesetzt. Kroatien erkennt den Schiedsspruch wegen einer Regelverletzung durch Slowenien weiterhin nicht an, obwohl das Gericht das Verfahren mit einem rechtskräftigen Urteilsspruch abgeschlossen hat. Slowenien setzt die neue Grenzregelung seit Ende 2017 um, während Kroatien weiterhin auf eine bilaterale Lösung pocht. Deshalb wurde in Brüssel entschieden, beiden Seiten eine Gelegenheit einzuräumen, ihre Position darzustellen. Zudem forderte die Kommission Kroatien auf, bis zum 17. April 2018 eine schriftliche Stellungnahme bezugnehmend auf einen, von der slowenischen Regierung verfassten, Brief zu schicken. Das slowenische Außenministerium versteht die Anhörung als einen Versuch, Kroatien von der Anerkennung des Schiedsspruches zu überzeugen, aus diesem Grund wird Slowenien die Einladung wahrnehmen. Sollte es bei den Gesprächen zu keiner Lösung kommen, wird Slowenien sein Nachbarland vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen. 

Quelle: Siol.net, Ljubljana