Umstrittene Gesetzesnovelle über slowakischen Kunstförderfonds

1.8.2024

Am 1. August 2024 trat eine umstrittene Änderung des slowakischen Kunstförderungsgesetzes in Kraft. Denn der Fonds zur Förderung der Künste (FPU) wird nun anders verwaltet. Während zuvor rund 300 Expert*innen die Anträge bewerteten, haben ihre Empfehlungen jetzt nur noch beratenden Charakter. Die endgültigen Entscheidungen trifft ausschließlich der Rat der FPU, in dem das Kulturministerium die Mehrheit stellt. Der Rat wird von neun auf 13 Mitglieder erweitert, wobei acht direkt von Kulturministerin Martina Šimkovičová (parteilos) ernannt werden und ein weiteres Mitglied auf Vorschlag der Bürgermeister*innen und Vorsitzenden der Selbstverwaltungskreise bestimmt wird. Auch die Novelle des Kulturministeriums über Museen und Galerien trat am 1. August in Kraft. Neu ist, dass beim Auswahlprozess für die Leitung dieser Institutionen eine öffentliche Anhörung nicht mehr erforderlich ist. Es gibt keine festgelegte Amtszeit mehr und die Leitung kann ohne Angabe von Gründen abberufen werden. Das Kulturministerium wird künftig Standards für Museen und Galerien festlegen und auf seiner Website veröffentlichen.

Quelle: bratislava.sme.sk, Bratislava