Pflegebedürftige BerlinerInnen dürfen zwei Wunschpersonen impfen lassen

11.3.2021

Seit 11. März 2021 können laut Berliner Senat pflegebedürftige Menschen in Berlin zusätzlich zu ihrer eigenen Impfung zwei enge Kontaktpersonen bestimmen, die ebenfalls bevorzugt geimpft werden. Die neue Regelung will die Betreuung pflegebedürftiger Menschen durch das soziale Umfeld in Corona-Zeiten absichern. Betroffen sind pflegebedürftige Menschen, die das 70. Lebensjahr abgeschlossen haben und zu Hause oder in Pflege-WGs leben. Zudem betroffen sind pflegebedürftige Menschen, die an den in der Corona-Impfverordnung beschriebenen chronischen Krankheiten leiden.

Quelle: Berliner Zeitung, Berlin