Reform des Arbeitsgesetzes in Bosnien-Herzegowina

25.7.2024

​Das Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik des Teillandes Föderation Bosnien-Herzegowinas arbeitet an Änderungen des Arbeitsgesetzes, welches nach Beschluss zu 50 Prozent aktualisiert werden würde. Ein wichtiger neuer Punkt betrifft Frauen und die Anpassung der Arbeitszeiten an Familienplanung, was zu den Geburtenförderungsmaßnahme der Sozialpolitik gehört. Das neue Gesetz soll auch gegen den Missbrauch des Krankenstandes vorgehen, um solche Situationen künftig zwischen Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen möglichst ohne Gerichtsverfahren lösen zu können. Die größte Neuerung betrifft Freelancer*innen und Arbeitnehmer*innen bei​​ digitalen Plattformen, für die besondere Regelungen in Bezug auf Remote Work, Arbeitsorganisation, Evidenz der Arbeitszeiten oder Schutz der Privatsphäre beschlossen werden. Auch viele weitere Bestimmungen sollen der steigenden Zahl der selbstständigen Erwerbstätigen die Formalitäten zu Sozialversicherung und Steuerabgaben erleichtern.

Quelle: Dnevni avaz, Sarajevo