Neuer Ombudsmann für BürgerInnenrechte in Polen?

15.4.2021

Der polnische Ombudsmann für BürgerInnenrechte, Adam Bodnar (parteilos), muss sein Amt nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs vom 15. April 2021 innerhalb von drei Monaten abgeben. Eine Bestimmung des Gesetzes über die Ombudsperson für BürgerInnenrechte, wonach sie ihre Funktion nach dem Ende ihrer regulären Amtszeit bis zur Ernennung der Nachfolge behalte, ist demnach verfassungswidrig. Das polnische Parlament hat nun drei Monate Zeit, eine andere gesetzliche Lösung zu finden. Die Amtszeit von Bodnar ist am 9. September 2020 ausgelaufen. Er führt seine Pflichten weiterhin aus, weil bis dato, trotz vier Versuchen, keine neue Ombudsperson gewählt wurde. Gestern Abend hat der Sejm für den Kandidaten Bartłomiej Wróblewski von der Regierungspartei "Recht und Gerechtigkeit" (PiS) als neuen Ombudsmann für Bürgerinnenrechte gestimmt. Diese Wahl muss noch von der oberen Parlamentskammer, dem Senat, gebilligt werden, in dem die Opposition über die Mehrheit verfügt.

Quelle: Gazeta.pl, Warschau